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Geldwäschegesetz: So setzen Sie das GwG im Unternehmen praktisch um

Geldwäschegesetz: So setzen Sie das GwG im Unternehmen praktisch um

Niklas Hanitsch

Volljurist und Compliance-Experte

August 30, 2024

12 min

Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.

Key Takeaways

Geldwäsche ist die Einschleusung illegal erwirtschafteter Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf und ist strafbar.

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist präventiv ausgerichtet und verlangt von bestimmten Personenkreisen besondere Sorgfalt und Aufsicht zur Erkennung von Geldwäsche.

Änderungen im GwG betreffen das Transparenzregister, in dem Geschäftspartnerdaten eingetragen und überprüft werden müssen.

Die AML-Plattform von SECJUR automatisiert Prozesse zur Geldwäschebekämpfung, spart Zeit und Kosten und bietet Unterstützung bei Fragen und Verdachtsfällen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • die Bedeutung des Geldwäschegesetzes (GwG) bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • wie Sie das GwG kosteneffizient umsetzen können.
  • wie das Digital Compliance Office bei der Umsetzung des GwG unterstützt.

Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe.

Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität dar. Straftäter verdienen damit große Summen „schmutzigen Geldes“. Diese werden durch die Straftat der Geldwäsche „rein gewaschen“. Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

Ziel der Geldwäsche ist, dass am Ende nicht mehr zu erkennen ist, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird so im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer „geglückten“ Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand nachvollziehen, dass das Haus in der Stadt A der Person XY gehört und mit Geld aus Drogenhandel in der Stadt B finanziert wurde.

Terrorismusfinanzierung – eng mit der Geldwäsche verwandt

Terrorismusfinanzierung ist laut Definition die Bereitstellung oder Sammlung von Vermögensgegenständen mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese Vermögensgegenstände ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, Terrorismus zu finanzieren. Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die getätigt werden, um Terrorismusfinanzierung zu begehen, sind Straftaten.

Zweck des GwG: Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Geldwäsche ist ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen.

Durch die Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden. Auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen ist schwieriger. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung.

Das betrifft zum einen die Kooperation in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Zum anderen ist es wichtig, gemeinsame Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen. Solche wurden sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit durch die „Financial Action Task Force in Money Laundering“ etabliert.

Das GwG ist präventiv ausgerichtet. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist etwa, anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern.

Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden. Bei Nichteinhaltung des GwG werden Bußgelder fällig. (Quelle: BMI)

Wer ist vom GwG betroffen?

  • Unternehmen und Organisationen, auf die das Gesetz anwendbar ist
  • Im Sinne des GwG geschützte Personengruppen, etwa Finanzinstitute, Immobilienmakler, Rechtsanwälte

Um Geldwäsche bei diesen Personengruppen zu bekämpfen, gibt es konkrete Maßnahmen:

Bei diversen getätigten Geschäftshandlungen müssen Sorgfaltspflichten, Dokumentation der Käufer und Verkäufer bis hin zu einem Risikomanagement vorhanden sein.

Dies ist davon abhängig, um welche Geldsummen es sich handelt und welches Geschäftsfeld beziehungsweise welche Personengruppen betroffen sind – ob Immobiliengeschäft, Handel mit Edelmetallen, Güterhandlungen mit Bargeldgeschäften ab einem Schwellenwert von 2.000 Euro (Edelmetalle) bzw. 10.000 Euro (sonstige Güter), Kunsthändler und -vermittler, Auktionatoren, Galeristen und Kunstlagerhalter.

Generell gelten ab 2.000 Euro Sorgfaltspflichten inklusive der Dokumentation, und ab 10.000 Euro muss ein Risikomanagement vorhanden sein. Die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen an die FIU (Financial Intelligence Unit) bleibt unabhängig von der Zahlungsart oder -höhe bestehen.

GwG und Transparenzregister: Was hat es mit dem Transparenzregister auf sich?

Änderungen bestehen auch in puncto Transparenzregister. Im Transparenzregister stehen die Namen und weitere Daten der jeweiligen Geschäftspartner, sodass die getätigten Geschäfte transparent gemacht werden. Das Transparenzregister ist für die Öffentlichkeit einsehbar, ohne dass ein berechtigtes Interesse vorliegen muss.

Verpflichtete müssen einen Nachweis der Registrierung im Transparenzregister oder einen Auszug der über das Transparenzregister zugänglichen Daten einholen. Das Transparenzregister dient den Verpflichteten zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Verpflichtete müssen ihre Geschäftspartner also dokumentieren und zur Kontrolle Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Stellen Sie Unstimmigkeiten zu den Daten im Transparenzregister fest, müssen Sie diese an die registerführende Stelle melden.

Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben eine Risikoanalyse für alle Zweigstellen, Zweigniederlassungen und gruppenangehörigen Unternehmen nach § 1 Absatz 16 Nummer 2 bis 4, die geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, durchzuführen. Die gruppenweiten Pflichten gelten nunmehr auch für Verpflichtete, die selbst zwar lediglich gruppenangehörige Unternehmen sind, denen gleichzeitig jedoch mindestens ein anderes gruppenangehöriges Unternehmen nachgeordnet ist, das ihrem beherrschenden Einfluss unterliegt und deren Mutterunternehmen weder nach dem GwG noch nach dem Recht des Staates, in dem es ansässig ist, gruppenweite Maßnahmen ergreifen muss.

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue GwG in Kraft. In diesem wird der Begriff „Finanzunternehmen“ neu definiert. Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Kreditinstituts-, Finanzinstituts- und Versicherungssektors halten und die nicht über die mit der Verwaltung des Beteiligungsbesitzes verbundenen Aufgaben hinaus unternehmerisch tätig sind, sind danach keine Finanzunternehmen im Sinne des GwG.

Der allgemeinen Bußgeldtatbestände des § 56 GWG wurden erweitert und neu geordnet. In mehr Fällen sind also Bußgelder zu erwarten.

Das neue GwG im Überblick: 5 neue Entwicklungen

Mit dem neuen Geldwäschegesetz

  • gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen.
  • werden in den Verpflichtetenkreis unter anderem Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel, Mietmakler und Lohnsteuerhilfevereine einbezogen.
  • erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, für das überdies erweiterte Eintragungs-, Mitteilungs- und Registrierungspflichten gelten.
  • gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern.
  • gelten erweiterte Kompetenzen beim Datenzugriff für die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes (FIU) und Strafverfolgungsbehörden.

Zudem werden Digitalunternehmen verpflichtet, Zahlungsdienstleistern den Zugang zu Infrastrukturleistungen zu ermöglichen. Dazu zählen beispielsweise Schnittstellen für die Nahfeldkommunikation (NFC), die für bargeldlose Zahlungen mit dem Mobiltelefon an physischen Verkaufsstellen benötigt wird. Zahlungsdienstleister sollen damit getätigte Zahlungen besser dokumentieren können.

Generell gibt es neue gruppenweite Pflichten einer Unternehmensgruppe im Sinne des GwG.

Es gibt neue Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Verpflichtete sowie durch Aufsichtsbehörden, und es gibt neue Bestimmungen zur Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle. Es gibt Regelungen zum Abruf durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und die Strafverfolgungsbehörden.

Zudem besteht eine lange Liste an politisch exponierten Personen im Sinne des GwG, wie Staatschefs, Minister, Mitglieder der Leitungsorgane von Banken und viele mehr. Die genauen und gesamten Änderungen, wie hier beschrieben, sind im Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Fünften EU-Geldwäscherichtlinie aufgeführt.

Die Experten von SECJUR kennen sich mit den Details aus und können Sie beraten, was Sie nun beachten und umsetzen müssen, um das GwG effektiv einzuhalten.

5 Vorteile des GwG für Unternehmen

  • Effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor und Schutz der Wirtschaft
  • Prävention von Terrorismusfinanzierung
  • Erlaubt mit strengen Kontrollen der getätigten Geschäftshandlungen vertrauenswürdige Kunden in neuen Märkten (Ausland) zu betreuen
  • Strenge Kontrollen schützen die Reputation von Unternehmen

GwG – Pflichten und Verantwortlichkeiten im Überblick

  • Identifizierung und Überwachung von Kunden (KYC – Know Your Customer) und Transaktionen
  • Einrichtung interner Kontrollsysteme
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Geldwäscheverdachtsfällen

Umsetzung des GwG in der Praxis – von manueller Prüfung bis zur volldigitalen Lösung

Es gibt unterschiedliche Ansätze, je nach Unternehmensgröße und Branche. Laut des neuen GwG sind Dokumentationen bis hin zu einer Implementierung eines Risikomanagements in betroffenen Unternehmen in diversen Fällen eine gesetzliche Pflicht.

Es gibt ein Transparenzregister, das jeder öffentlich einsehen kann. Das GwG besagt, dass Verpflichtete, die der Sorgfaltspflicht unterliegen, ihre Geschäftsbeziehungen hier dokumentieren müssen und kontrollieren müssen, ob die Einträge korrekt sind – Unstimmigkeiten müssen gemeldet werden.

Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 GwG müssen sich elektronisch bei der FIU registrieren. Das nötige Risikomanagement beinhaltet insgesamt eine Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, einen Geldwäschebeauftragten, die Einhaltung von Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie gruppenweite Pflichten für Unternehmensgruppen.

Zur Bekämpfung von Geldwäsche kann eine Zusammenarbeit mit externen Beratern und Behörden nötig sein, dabei fällt allerdings auf, dass externe Berater meist teuer sind. Kosteneffizienter und zeitsparender als eine interne, manuelle und langwierige Aufstellung eines Risikomanagements ist die Anti-Money-Laundering (AML) Plattform von SECJUR.

Die AML-Plattform von SECJUR automatisiert die Transaktionsprüfung und das KYC (Know Your Customer), erstellt automatisch Risikoanalysen und Reportings und ein eigener Geldwäschebeauftragter unterstützt bei Fragen und Verdachtsfällen. Das ist durch die Automatisierung insgesamt günstiger als sonstige externe Berater.

Vorteile der AML-Plattform von SECJUR

Die Vorteile eines solchen Systems sind: Es gibt ein Frühwarnsystem, Schadenreduzierung, eine erhöhte Transparenz und Integrität.

Es besteht eine Kosten- sowie eine Zeitersparnis, denn nervenaufreibende und aufwendige manuelle Prüfungen sind nicht mehr notwendig. Die Experten von SECJUR kennen sich mit den Details des GwG aus. Sie müssen also keine Angst vor Bußgeldern wegen Nichteinhaltung des GwG haben.

Die Experten von SECJUR beraten Sie bei Neuerungen und Verdachtsfällen. Zudem ist das Prinzip von SECJUR skalierbar: Die Umsetzung wächst mit dem Bedarf des Unternehmens mit.

Fazit: Das GwG bietet ein riesiges Automatisierungspotenzial

Die Vorteile des GwG sind:

  • Eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor und Schutz der Wirtschaft, die Prävention von Terrorismusfinanzierung und mehr Kontrolle und Reputation für das Unternehmen.
  • Der Wert von geldwäschegesetzkonformen Systemen für Unternehmen: Das Risiko sinkt, während die Reputation, die Kontrolle und die Sicherheit steigen.
  • Intelligent: Sie können SECJURs Compliance-Plattform mit dem AML-Modul für die GwG-Compliance nutzen, um diese Compliance besonders einfach zu gestalten.

Ob Sie Verpflichtete nach § 2 des GwG sind und ob Sie Sorgfaltspflichten einhalten oder sogar ein Risikomanagementsystem in Ihrem Unternehmen laut des neuen GwG aufbauen müssen, können Sie bei der Beratung von SECJUR erfahren.

Erfahren Sie, wie die Compliance-Plattform – die automatisierte AML-Plattform (Anti-Money-Laundering) von SECJUR – Ihnen effektiv und kostengünstig bei der Aufstellung und Betreibung eines Risikomanagements im Sinne des GwG helfen kann.

Niklas Hanitsch

Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.

Über SECJUR

SECJUR steht für eine Welt, in der Unternehmen immer compliant sind, aber nie an Compliance denken müssen. Mit dem Digital Compliance Office automatisieren Unternehmen aufwändige Arbeitsschritte und erlangen Compliance-Standards wie DSGVO, ISO 27001 oder TISAX® bis zu 50% schneller.

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