Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) entspannt umsetzen

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) gilt ab dem 01.09.2023 und stellt hohe Anforderungen an Ihren Umgang mit personenbezogenen Daten. Mit 5 Jahren Datenschutz-Erfahrung ist die SECJUR AG Ihr Ansprechpartner zum mühelosen Bewältigen der nDSG-Anforderungen.

Bis zu 67% schneller zur revDSG Compliance mit der SECJUR Automatisierungsplattform

Mehr als 50% Kostenersparnis gegenüber herkömmlicher Beratung

Zertifizierte Datenschutz-Experten mit langjähriger Erfahrung

Serverstandort in der EU
DSGVO-Standards

SECJUR Kunden sind in guter Gesellschaft

Ihr Partner für Datenschutz in der Schweiz: SECJUR AG

SECJUR AG
Weltpoststrasse 5
3015 Bern 

Die wichtigsten Unterschiede zwischen nDSG und DSGVO

Datenschutz-beauftragter

In der EU sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, während dies in der Schweiz optional bleibt.

Auskunftsrecht betroffener Personen

Das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz gewährt betroffenen Personen das Recht, Auskunft über die erfassten und verarbeiteten Daten zu verlangen. Jedoch bleibt unklar, welche konkreten Informationen dabei eingeschlossen sind. Im Vergleich dazu legt die DSGVO der EU detailliertere Kriterien für die Auskunftspflicht fest.

Meldepflicht bei Datenpannen

Während beide Rechtsvorschriften die Einführung einer Meldepflicht bei Datenpannen vorsehen, unterscheiden sie sich hinsichtlich der zeitlichen Frist. Das revidierte Datenschutzgesetz in der Schweiz gibt keine klare zeitliche Vorgabe vor, was Unternehmen eine gewisse Flexibilität in der Meldung von Datenpannen bietet.

Datenübermittlung ins Ausland

In Bezug auf die Übermittlung von Daten ins Ausland sind die Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes in der Schweiz strenger als die DSGVO der EU. Unternehmen müssen nicht nur die Empfängerstaaten angeben, sondern auch die genutzten Garantien zur Datensicherheit offenlegen. Dies stellt sicher, dass grenzüberschreitende Datenübermittlungen angemessen geschützt sind.

Der bequeme Weg zur Datenschutz-Konformität

Unsere intuitive Datenschutz-Lösung kombiniert alle anfallenden Aufgaben (wie VVT, TOM oder Betroffenenanfragen) mit Expertenberatung von echten Fachleuten in einem intuitiven System, das auch Datenschutzlaien verstehen.

Bis zu 67% schneller zur revDSG-Konformität
Dank intelligenter Automatisierung wesentlicher Arbeitsschritte

Bis zu 55% günstiger
Sparen Sie sich teure Berater und Abrechnung nach Stunden

Weniger interne Ressourcen benötigt
Mehr Fokus auf Ihr Wachstum

Angebot anfordern

Setzen Sie Datenschutz auf Autopilot

Unsere Datenschutz-Lösung bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über alle relevanten Vorgänge und Dokumente. Dadurch haben Sie alles an einem Ort und können bei Bedarf schnell und direkt reagieren. Die intuitive Benutzeroberfläche unserer Plattform ist so gestaltet, dass sich auch Datenschutz-Anfänger schnell damit zurechtfinden. So sind Sie für alle Themen im Datenschutz bestens gerüstet:

Zeit sparen beim Verzeichnis von Berarbeitungstätigkeiten:  Durch Vorlagen und Automatisierung reduziert sich der manuelle Aufwand auf ein Minimum.

Tragen Sie Datenschutzvorfälle direkt ein: Unsere Experten prüfen den Vorfall und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen.

Vertragsmanagement: Laden Sie Ihre Datenschutzverträge hoch und lehnen Sie sich zurück. SECJUR übernimmt die Vertragsprüfung.

Angebot anfordern

Ihre externen Datenschutzbeauftragten

Unsere Datenschutzexperten kennen die fachspezifischen Besonderheiten Ihrer Branche und sind in der Lage, Geschäftsmodell-immanente Risiken aufzudecken und projektbezogene Compliance-Hindernisse effizient zu lösen. Mit unseren Datenschutzexperten sind Sie in besten Händen, wenn es darum geht, Ihre Daten zu schützen und gesetzliche Vorschriften einzuhalten.

TÜV und ISACA zertifizierte Experten

60+ Branchen durch spezifische Expertise abgedeckt

Angebot anfordern

Unsere Kunden über SECJUR

Dank SECJUR konnten wir unser ISMS schnell und zuverlässig aufbauen. Wir haben zwei externe Zertifizierungsaudits bestanden und sind sehr dankbar für die Zusammenarbeit.

Sabine Blumthaler
Managing Consultant GRC bei XL2
Case Study lesen

Sicherheit und Vertrauen sind der Kern unserer Marke. Wir freuen uns mit SECJUR einen starken Compliance-Partner an unserer Seite zu haben

Samuel Krüger
CEO, m2trust
Case Study lesen

Bei SECJUR haben wir genau das gefunden, was wir für den Bereich Datenschutz gesucht haben: ein für uns optimal passendes „Datenschutz-as-a-Service-Paket“, das unseren Anforderungen durch die Kombination eines Expertenteams mit der Online-Plattform Digital Compliance Office in jeder Hinsicht gerecht wird.

Nina Miller
Global Compliance Officer EMEA/APAC, Yunex Traffic
Case Study lesen

Die ISMS-Plattform von SECJUR bietet eine einzigartige, zukunftsfähige Lösung für unsere Compliance. Das Digital Compliance Office ist skalierbar, passt sich unserem Informationsvolumen an und lässt sich nach unseren Anforderungen feinjustieren. Das war exakt das, wonach wir gesucht haben.

Martina Böhnitsch
Co-Founder, EarthCount
Case Study lesen

Das Digital Compliance Office von SECJUR hat uns geholfen, unsere Datenschutz-Compliance effektiv zu stärken, ohne viel Personal aufzuwenden. Wir sind beeindruckt von der benutzerfreundlichen Natur des DCO und insbesondere von den automatisierten Arbeitsergebnissen.

Marco Dassisti
Founder, kitchX
Case Study lesen

Ihr Weg zur Datenschutz-Konformität

Mit Kanzlei

Mit SECJUR

14 Std.

Status Quo Audit

Implementierung

30 Std.

Verzeichnis von Berarbeitungstätigkeiten

5 Std.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

3 Std.

Vertragsprüfung

20 Std.

Andere (z.B. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner)

Mit Kanzlei

Mit SECJUR

23 Std.

Status Quo Audit

Implementation

50 Std.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

20 Std.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

50 Std.

Vertragsprüfung

30 Std.

Andere (z.B. Datenschutzerklärung, Cookie-Banner)

Häufig gestellte Fragen

Informationen rund um das revidierte Datenschutzgesetz

Was ist das revidierte Datenschutzgesetz 2023 und wann tritt es in Kraft?

Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) trat am 1. September 2023 in Kraft. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des Schweizer Datenschutzgesetzes, um den Datenschutz auf dem Niveau der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verbessern.

Welche Änderungen bringt das revDSG mit sich?

Das revDSG bringt mehrere Änderungen für Unternehmen im Umgang mit Daten mit sich, darunter die Stärkung der Rechte natürlicher Personen, die Einführung von "Privacy by Design"- und "Privacy by Default"-Konzepten, die Verpflichtung zur Datenschutzfolgenabschätzung, erweiterte Informationspflichten und Meldepflichten bei Datenpannen.

Wer ist vom revDSG betroffen?

Das revDSG gilt sowohl für Unternehmen in der Schweiz als auch für ausländische Unternehmen, die Daten von Schweizer Personen verarbeiten. Auch Unternehmen, die in der EU ansässig sind und Daten von Schweizer Personen verarbeiten, müssen dem revDSG entsprechen.

Wie unterscheidet sich das revDSG von der DSGVO der EU?

Obwohl sich die neue Datenschutzverordnung der Schweiz im Wesentlichen an der DSGVO der EU orientiert, gibt es einige Unterschiede. Einige dieser Unterschiede umfassen die Option zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, die Auskunftspflicht betroffener Personen, die Meldepflicht bei Datenpannen ohne konkrete Frist und strengere Anforderungen an die Datenübermittlung ins Ausland.

Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen das revDSG?

Verstöße gegen das revDSG können mit Geldbußen von bis zu 250'000 CHF sanktioniert werden. Während die Strafen im Vergleich zur DSGVO geringer ausfallen, tragen Verantwortliche in der Schweiz ein höheres persönliches Risiko. Unternehmen können ebenfalls zur Zahlung verurteilt werden, wenn die strafbare Person im Unternehmen unklar ist.

Bereit für revDSG Compliance?

Kontakt aufnehmen